Unser Leitbild
Der Mensch ist die Basis für den Erfolg
einer jeden Unternehmung.
Höchste Qualität mit Fokus auf unsere Kernkompetenzen
Die Tatsache, dass verschiedene Personen innerhalb eines Sanierungsprozesses unterschiedliche Beweggründe verfolgen, erfordert, dass auch zwischen den verschiedenen Interessenslagen unterschieden wird.
Geschäftsführende Gesellschafter bzw. Unternehmer werden vor allem an der Erhaltung des bereits investierten Kapitals, der Vermeidung von eventuellen Haftungsansprüchen und einer Minimierung ihres persönlichen Prestigeverlustes interessiert sein. Für nicht im Unternehmen tätige Gesellschafter stehen dagegen monetäre Überlegungen im Vordergrund, da im Falle einer erfolgreichen Sanierung für sie die Chance auf künftige Gewinnausschüttungen besteht. Eine nicht an der Gesellschaft beteiligte Unternehmensleitung, ein Vorstand oder eine Geschäftsführung, kann dagegen bei Mitverschulden an der Krise nicht mit der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses rechnen.
Ähnliches gilt auch für die Arbeitnehmer, welche um ihre Anstellung fürchten müssen, sowie für Vertreter, freiberufliche Berater und Lizenz- und Patentgeber.
Von besonderer Bedeutung für eine erfolgreiche Sanierung ist die Mitwirkung der Geschäftspartner. Kreditinstituten, Lieferanten und Kunden drohen für den Fall einer Konkurseröffnung Forderungsausfälle, Absatzverluste oder der Wegfall der Geschäftsbeziehungen, sodass sie nach Möglichkeit eine Fortführung der Unternehmung der Liquidation vorziehen werden.
Die Motive neuer Gesellschafter, ein sanierungsbedürftiges Unternehmen zu übernehmen oder sich daran zu beteiligen sind vielfältig. Die Aussicht auf künftige Erträge und die Möglichkeit zu Diversifikation des eigenen Geschäftsbereiches bei strategischen Partnern zählen neben technologischem Know-how von Mitarbeitern oder der Einbindung von Patent- und Lizenzverträgen ins eigene Unternehmen ebenfalls dazu.
Unsere Strategie
Ein Unternehmen zu sanieren ist generell nicht Aufgabe eines einzelnen Managers oder Beraters, sondern immer Teamarbeit mit genau definierten Kompetenzen und Aufgaben.
Grundsätzlich unterscheidet man zwischen internen und externen Mitgliedern des Krisenmanagementteams, wobei die internen Mitglieder vom gesamten Management bzw., falls vorhanden, von den Kontroll- und Aufsichtsorganen eines Unternehmens getragen werden, die externen Mitglieder können Sanierungsberater, aber auch Institutionen wie Banken oder Sanierungsgesellschaften sein, welche aufgrund ihrer Eigenschaft als Kapitalgeber wesentlichen Einfluss auf den Verlauf einer Sanierung haben.
Bei kleineren Sanierungsfällen werden aus Kostengründen verschiedene Aufgaben zusammengefasst.
Immer ist jedoch die Kommunikation zwischen dem Krisenmanagement und den Betroffenen genau definiert und abgestimmt.
So ist es regelmässig ausschlaggebend, diese Gruppe von Personen, welche zum Teil aus völlig unterschiedlichen Beweggründen für bestimmte/unterschiedliche Zielverfolgungen einstehen, systematisch zu organisieren, um auf Diskontinuitäten rasch und adäquat reagieren zu können.
Unsere Motivation
Aufgrund der Globalisierung und allgemeiner Veränderungen in der Unternehmenswelt hat sich auch die Aufgabenstellung an die Unternehmen und deren Management insbesondere in den letzten 20 Jahren stetig verändert.
Durch die zunehmende Differenzierung der Bedürfnisse unserer Gesellschaft bei steigendem Abnehmer-Know-how durch immer höhere Markttransparenz und gleichzeitig beschleunigter Technologieentwicklung geraten immer mehr Unternehmen in die Schieflage. Die jährlich steigenden Insolvenzzahlen belegen diese traurige Erkenntnis eindrucksvoll. Diese Entwicklung, deren Ende nicht absehbar ist, erhöht den Anpassungsdruck auf die Unternehmen immer intensiver, um nicht am Wettbewerb zu scheitern.
Der Gesetzgeber hat in den letzten Jahren immer wieder versucht dieser Entwicklung entgegenzuwirken, indem Anpassungsgesetzte an die bestehende Konkurs- und Ausgleichsordnung hinzugefügt wurden. Da es nicht unmittelbar die Aufgabe des Gesetzgebers ist, Methoden und Praktiken oder sonstige Anleitungen zur Umsetzung zu entwickeln, sind die Wirtschaftstreibenden selbst dafür verantwortlich. Gesetze haben eine historische Entwicklung zu durchlaufen und diese nimmt, entsprechend den Anwendungsfällen, Zeit in Anspruch.